Aufnahmevoraussetzungen
Übertritt in die 3- oder 4-stufige Wirtschaftsschule
Aufnahmevoraussetzungen für Hauptschüler:
Für Hauptschüler der 6., 7. oder 8. Jahrgangsstufe entscheidet das Zwischenzeugnis mit den Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, ob ein Probeunterricht (=Aufnahmeverfahren) abgelegt werden muss.
Das Zwischenzeugnis wird von der Hauptschule am 17. Februar 2012 den Schülern ausgehändigt.
Bitte beachten Sie:
Ist der Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik 2,66 oder besser, so sind die Aufnahmevoraussetzungen für den Eintritt in die Wirtschaftsschule erfüllt.
Ist der Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik 3,00
oder schlechter, so ist zunächst ein 3-tägiger Probeunterricht (=Aufnahmeprüfung) vom 7. bis 9. Mai 2012 an unserer Schule abzulegen.
Aufnahmevoraussetzungen für Gymnasiasten und Realschüler:
Gymnasiasten und Realschüler können in die Eingangsstufe der vierstufigen Form (= Jahrgangsstufe 7) bzw. dreistufige Form (=Jahrgangsstufe 8) eintreten, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der 6. bzw. 7. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchsten einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen. Ist dies nicht der Fall, kann die Jahrgangsstufe an der Wirtschaftsschule wiederholt werden.
Aufnahmevoraussetzungen für M-Schüler:
M-Schüler können in die Eingangsstufe der dreistufigen Form (= Jahrgangsstufe 8) eintreten, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der 7. Klasse in Vorrückungsfächern, die auch in der 8. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen. Ist dies nicht der Fall, so kann die Jahrgangsstufe an der Wirtschaftsschule wiederholt werden.
Übertritt in die 2-stufige Wirtschaftsschule
Aufnahmevoraussetzungen für Schüler nach der 9. Klasse Hauptschule mit QUALI:
Erfolgreiche QUALI-Prüfung und im Fach Englisch mindestens die Note 3 im QUALI-Zeugnis oder im Hauptschullabschlusszeugnis.
Aufnahmevoraussetzungen für Schüler nach der 9 Klasse Gymnasium, Realschule oder M-Zug:
Vorrückungserlaubnis in die 10. Jahrgangsstufe oder wenn die Vorrückungserlaubnis in die 10. Jahrgangsstufe nicht vorliegt, muss im Jahreszeugnis der 9. Klasse in den Fächern Deutsch und Englisch jeweils mindestens die Note 4 = ausreichend vorliegen.
